Impressum & Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Cabrio Retter
Stand: August 2026
- 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Aufträge und Leistungen von Die Cabrio Retter im Zusammenhang mit Diagnose, Fehlersuche, Wartung, Instandsetzung, Reparatur und Einstellung von Cabrio-Verdecksystemen sowie damit zusammenhängenden mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Arbeiten an Fahrzeugen.
- Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
- 2 Auftragserteilung, Kostenvoranschläge und Freigaben
- Angebote, Kostenvoranschläge und Reparaturaufträge können insbesondere als PDF per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über einen anderen elektronischen Übermittlungsweg übermittelt werden.
- Die Durchführung der angebotenen Arbeiten erfolgt grundsätzlich erst nach einer nachweisbaren Freigabe durch den Auftraggeber.
- Die Freigabe kann insbesondere durch Rücksendung des unterschriebenen Auftrags oder Kostenvoranschlags oder durch eine eindeutige Zustimmung in Textform per E-Mail, WhatsApp oder SMS erfolgen.
- Rein mündliche oder telefonische Auftragserweiterungen werden grundsätzlich erst berücksichtigt, nachdem sie in Textform bestätigt wurden.
- Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen auf Grundlage des zum Zeitpunkt ihrer Erstellung erkennbaren Fahrzeugzustands, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Werden während Diagnose oder Reparatur zusätzliche Mängel oder erforderliche Arbeiten festgestellt, die vom freigegebenen Auftrag nicht umfasst sind, wird der Auftraggeber vor der Durchführung wesentlicher zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten informiert und um Freigabe gebeten.
- Bis zum Eingang einer erforderlichen Freigabe können die betroffenen Arbeiten unterbrochen werden. Hierdurch verursachte Verzögerungen verlängern vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend, soweit Die Cabrio Retter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
- 3 Diagnose und Fehlersuche
- Diagnose und Fehlersuche stellen eigenständige vergütungspflichtige Leistungen dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Vergütung erfolgt zum vereinbarten Preis oder nach dem vereinbarten Zeitaufwand.
- Bei komplexen Cabrio-Verdecksystemen kann eine Diagnose nur schrittweise möglich sein.
- Einzelne Fehler können erst erkannt werden, nachdem andere Störungen beseitigt, Bauteile demontiert oder bestimmte Funktionen des Systems wiederhergestellt wurden.
- Bereits auftragsgemäß durchgeführte Diagnose-, Prüf-, Demontage- und Arbeitsleistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Auftraggeber anschließend von einer weiteren Reparatur absieht.
- 4 Besonderheiten von Cabrio-Verdecksystemen und Mehrfachfehler
- Cabrio-Verdecksysteme bestehen regelmäßig aus einer Vielzahl mechanischer, hydraulischer, elektrischer und elektronischer Komponenten.
- Es können mehrere voneinander unabhängige Fehler gleichzeitig vorliegen.
- Die erfolgreiche Behebung eines festgestellten Fehlers bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass sämtliche Funktionen des Gesamtsystems wiederhergestellt sind.
- Weitere Fehler können insbesondere erst erkennbar werden, nachdem ein zuvor bestehender Fehler behoben und dadurch ein weiterer Funktionsablauf wieder ermöglicht wurde.
- Werden weitere Mängel festgestellt, wird der Auftraggeber vor zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten informiert und um Freigabe gebeten.
- Eine Garantie für die vollständige Wiederherstellung sämtlicher Funktionen des gesamten Verdecksystems wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Mängelrechte bezüglich der konkret beauftragten und ausgeführten Arbeiten bleiben unberührt.
- 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten Vorschäden, Fehlfunktionen, früheren Reparaturen, Umbauten, Unfallschäden, Fremdeingriffe und sonstigen für die Arbeiten relevanten Besonderheiten des Fahrzeugs mitzuteilen.
- Das Fahrzeug ist in einem Zustand zu übergeben, der die vereinbarten Arbeiten grundsätzlich ermöglicht.
- Der Auftraggeber hat auf besondere Bedienungs-, Start-, Wegfahrsperren- oder sonstige fahrzeugspezifische Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
- Entsteht aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Angaben zusätzlicher Aufwand, kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gesondert berechnet werden, soweit Die Cabrio Retter diesen Umstand nicht zu vertreten hat.
- 6 Betriebsbereitschaft, Kraftstoff und Batterie
- Soweit für die beauftragten Arbeiten erforderlich, muss das Fahrzeug ausreichend betriebsbereit sein.
- Insbesondere müssen ausreichend Kraftstoff, eine ausreichende Batteriespannung sowie die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Fahrzeugfunktionen vorhanden sein.
- Bei Diagnose, Einstellung, Kalibrierung und Funktionsprüfung eines Cabrio-Verdecksystems kann es technisch erforderlich sein, dass der Fahrzeugmotor wiederholt oder über einen längeren Zeitraum läuft.
- Ist das Fahrzeug wegen Kraftstoffmangels, einer entladenen oder defekten Batterie, einer defekten Lichtmaschine oder eines anderen nicht vom Reparaturauftrag umfassten technischen Defekts nicht ausreichend betriebsbereit, können die Arbeiten bis zur Wiederherstellung der notwendigen Betriebsbereitschaft unterbrochen werden.
- Notwendiger zusätzlicher Aufwand, insbesondere für Kraftstoffbeschaffung, Nachfüllen von Kraftstoff, Laden oder erforderlichen Austausch einer Batterie, Starthilfe oder vergleichbare Zusatzmaßnahmen, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
- Hierdurch verursachte Verzögerungen verschieben vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend, soweit Die Cabrio Retter diese nicht zu vertreten hat.
- 7 Altersbedingte Materialermüdung und spröde Bauteile
- Insbesondere bei älteren Fahrzeugen können Bauteile aufgrund von Alterung, UV-Einwirkung, Temperaturwechseln, Korrosion, Materialermüdung oder Versprödung erheblich an Festigkeit verloren haben.
- Dies betrifft insbesondere Kunststoffverkleidungen, Clips, Halterungen, Befestigungselemente, Dichtungen, Leitungen, Schläuche, Steckverbindungen und vergleichbare Bauteile.
- Trotz fachgerechter und sorgfältiger Arbeitsweise kann es beim notwendigen Lösen, Bewegen, Ausbauen oder Wiedereinbauen solcher Bauteile zu Brüchen, Rissen oder sonstigen Beschädigungen kommen.
- Soweit eine solche Beschädigung ausschließlich auf Alterung, Versprödung, Materialermüdung oder bereits vorhandene Vorschäden zurückzuführen ist und keine schuldhafte Pflichtverletzung von Die Cabrio Retter vorliegt, stellt dies keinen Mangel der Werkleistung dar.
- In diesem Fall besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz des altersbedingt beschädigten Bauteils durch Die Cabrio Retter.
- Erforderliche Ersatzteile und zusätzlicher Arbeitsaufwand trägt in einem solchen Fall der Auftraggeber. Vor wesentlichen zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten wird eine entsprechende Freigabe eingeholt.
- 8 Korrosion, Schrauben, Gewinde und Befestigungen
- Bei älteren Fahrzeugen können Schrauben, Gewinde, Bolzen, Clips, Halterungen und andere Befestigungselemente korrodiert, festgesetzt, vorgeschädigt oder altersbedingt geschwächt sein.
- Trotz fachgerechter Vorgehensweise kann es beim notwendigen Lösen solcher Teile zu einem Abreißen, Brechen oder einer Beschädigung kommen.
- Soweit eine solche Beschädigung auf den bereits vorhandenen Zustand des Bauteils zurückzuführen ist und keine schuldhafte Pflichtverletzung von Die Cabrio Retter vorliegt, stellt sie keinen Mangel der Werkleistung dar.
- Notwendige Ersatzteile und zusätzlicher Arbeitsaufwand können nach entsprechender Information und Freigabe des Auftraggebers gesondert berechnet werden.
- 9 Vorschäden und Fremdreparaturen
- Die Cabrio Retter haftet nicht für bereits vorhandene Schäden oder Folgen früherer Reparaturen, Umbauten oder Eingriffe durch Dritte, soweit diese nicht von Die Cabrio Retter verursacht wurden.
- Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Verkabelungen, Veränderungen an Steuergeräten, improvisierte Reparaturen, Klebe- oder Befestigungsarbeiten, Veränderungen an Hydrauliksystemen, nicht originale Bauteile und sonstige Fremdeingriffe.
- Werden derartige Zustände erst während Diagnose oder Demontage erkennbar, wird der Auftraggeber informiert, soweit sie für die weitere Durchführung des Auftrags relevant sind.
- 10 Teilreparaturen auf Kundenwunsch
- Empfiehlt Die Cabrio Retter mehrere technisch erforderliche oder zweckmäßige Maßnahmen und beauftragt der Auftraggeber ausdrücklich nur einen Teil davon, beschränkt sich die geschuldete Leistung auf den tatsächlich freigegebenen Umfang.
- Der Auftraggeber wird auf erkennbare technische Folgen einer solchen Teilreparatur hingewiesen.
- Für Funktionsstörungen oder Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass empfohlene Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers nicht ausgeführt wurden, haftet Die Cabrio Retter nicht, soweit keine Pflichtverletzung von Die Cabrio Retter vorliegt.
- Eine vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems kann bei einer bewusst beschränkten Teilreparatur nicht zugesichert werden, sofern dies technisch nicht möglich ist.
- 11 Reparaturabbruch und Kündigung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann den Werkvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
- Im Falle einer Kündigung richtet sich der Vergütungsanspruch von Die Cabrio Retter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bereits erbrachte Diagnose-, Prüf-, Demontage-, Reparatur- und sonstige Leistungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
- Bereits speziell für den Auftrag beschaffte oder nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbare Teile und Materialien werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.
- Soll nach einem Reparaturabbruch der ursprüngliche Fahrzeugzustand soweit möglich wiederhergestellt werden, stellt dies zusätzlichen Arbeitsaufwand dar und ist gesondert zu vergüten, soweit dieser nicht bereits Bestandteil einer gesetzlichen Verpflichtung von Die Cabrio Retter ist.
- Ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufgrund des bereits erfolgten Eingriffs technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
- 12 Manuelles Notverschließen und eigenständige Eingriffe
- Das manuelle Öffnen oder Schließen eines Cabrio-Verdecks kann fahrzeugspezifische Fachkenntnisse und besondere Vorgehensweisen erfordern.
- Eine unsachgemäße Durchführung kann erhebliche Schäden an Verdeckmechanik, Hydraulik, Elektronik, Dichtungen, Verdeckgestänge oder Karosserie verursachen.
- Für Schäden, die nach Übergabe beziehungsweise nach Durchführung der Arbeiten durch eigenständige Eingriffe des Auftraggebers oder durch Dritte verursacht werden, haftet Die Cabrio Retter nicht.
- Gesetzliche Ansprüche aufgrund eines von Die Cabrio Retter zu vertretenden Mangels bleiben unberührt.
- 13 Beanstandungen, Prüfung und Nacherfüllung
- Beanstandet der Auftraggeber einen möglichen Mangel einer von Die Cabrio Retter ausgeführten Leistung, soll er Die Cabrio Retter möglichst unverzüglich darüber informieren.
- Die Cabrio Retter ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Zustand zu prüfen und gegebenenfalls Nacherfüllung vorzunehmen.
- Hierzu ist das Fahrzeug nach entsprechender Terminabstimmung zur Verfügung zu stellen.
- Vor Eingriffen oder Reparaturen durch eine andere Werkstatt soll der Auftraggeber Die Cabrio Retter zunächst Gelegenheit geben, den behaupteten Mangel selbst zu untersuchen und gegebenenfalls nachzubessern.
- Werden vor einer solchen Prüfung Veränderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, kann dies die Feststellung der ursprünglichen Ursache erschweren oder unmöglich machen. Die gesetzlichen Folgen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert, unzumutbar oder aus anderen gesetzlichen Gründen entbehrlich ist, bleiben unberührt.
- 14 Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile
- Für vom Auftraggeber selbst beschaffte oder bereitgestellte Ersatzteile übernimmt Die Cabrio Retter keine Verantwortung für Herkunft, Qualität, Passgenauigkeit, Haltbarkeit oder Funktionsfähigkeit, soweit diese Umstände nicht von Die Cabrio Retter zu vertreten sind.
- Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der eigenen Einbauleistung bleibt hiervon unberührt.
- Entsteht durch ein ungeeignetes, defektes oder nicht passendes Kundenteil zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
- 15 Ersatzteilbeschaffung und Verfügbarkeit
- Insbesondere bei älteren oder seltenen Fahrzeugen können Originalteile oder geeignete Ersatzteile nicht mehr, nur gebraucht oder nur mit längeren Lieferzeiten erhältlich sein.
- Lieferzeiten von Herstellern und Lieferanten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Die Cabrio Retter.
- Nicht von Die Cabrio Retter zu vertretende Lieferverzögerungen können zu einer entsprechenden Verschiebung der Fertigstellung führen.
- Ist ein erforderliches Ersatzteil nicht mehr erhältlich, wird mit dem Auftraggeber über technisch vertretbare Alternativen abgestimmt.
- Für zu beschaffende Ersatzteile und Sonderbestellungen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.
- 16 Probe-, Test- und Funktionsfahrten
- Der Auftraggeber gestattet die zur Diagnose, Reparatur, Einstellung, Kalibrierung und Qualitätskontrolle erforderlichen Probe-, Test- und Funktionsfahrten.
- Diese werden nur in dem für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang durchgeführt.
- Entsprechendes gilt für notwendige Funktionsprüfungen im Stand und auf dem Betriebsgelände.
- 17 Foto- und Videodokumentation
- Zur Dokumentation des Fahrzeugzustands sowie zur technischen Dokumentation, Qualitätssicherung und Beweissicherung können vor, während und nach den Arbeiten Fotos und Videos des Fahrzeugs und relevanter Bauteile angefertigt werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
- Die Dokumentation kann insbesondere Vorschäden, Fremdreparaturen, Materialzustände, Demontagezustände, beschädigte Bauteile sowie durchgeführte Arbeiten umfassen.
- Eine Veröffentlichung von Aufnahmen für Werbung, Internetauftritt oder soziale Medien erfolgt nur, wenn hierfür eine erforderliche gesonderte Einwilligung vorliegt.
- Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- 18 Dashcams und Aufnahmegeräte
- Der Auftraggeber hat vor Übergabe des Fahrzeugs darauf hinzuweisen, wenn im oder am Fahrzeug Dashcams oder andere Bild- oder Tonaufnahmegeräte vorhanden und aktiviert sind.
- Der Auftraggeber hat entsprechende Aufnahmefunktionen während des Werkstattaufenthalts zu deaktivieren, soweit keine anderweitige Vereinbarung oder sonstige rechtliche Grundlage für die Aufnahme besteht.
- 19 Fertigstellung, Abholung und Standgebühren
- Nach Fertigstellung beziehungsweise Abholbereitschaft wird der Auftraggeber informiert.
- Das Fahrzeug ist grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Abholmitteilung abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Wird das Fahrzeug trotz bestehender Abholmöglichkeit nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, kann ab dem sechsten Werktag eine Standgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
- Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- 20 Ausgebaute Altteile
- Ausgebaute Altteile werden nach Abschluss des Auftrags grundsätzlich entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht spätestens bei Auftragserteilung ausdrücklich deren Herausgabe verlangt.
- Hiervon ausgenommen sind Teile, die aufgrund von Austausch-, Pfand-, Hersteller- oder Lieferantenregelungen zurückgegeben werden müssen.
- 21 Nicht verkehrssichere Fahrzeuge
- Wird während Diagnose oder Reparatur festgestellt, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder eine Weiterfahrt aus fachlicher Sicht mit erheblichen Risiken verbunden sein kann, wird der Auftraggeber hierauf hingewiesen.
- Die Cabrio Retter ist nicht verpflichtet, außerhalb des vereinbarten Auftrags liegende Reparaturen auf eigene Kosten durchzuführen, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
- Zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
- 22 Preise und Zahlung
- Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise beziehungsweise die im freigegebenen Kostenvoranschlag genannten Berechnungsgrundlagen.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Fertigstellung beziehungsweise Abholung des Fahrzeugs fällig.
- Vereinbarte Vorauszahlungen für Ersatzteile und Sonderbestellungen sind vor deren Bestellung zu leisten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 23 Haftung
- Die Cabrio Retter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
- Keine Haftung besteht für Schäden oder Funktionsstörungen, die ausschließlich auf bereits vorhandenen Vorschäden, Fremdeingriffen, altersbedingter Materialermüdung, normalem Verschleiß oder nachträglichen Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte beruhen, soweit Die Cabrio Retter hierfür keine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- 24 Mängelrechte
- Für die von Die Cabrio Retter ausgeführten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Eine Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als solche erklärt wurde.
- Alters- und verschleißbedingte Zustände des Fahrzeugs, die nicht Gegenstand des Reparaturauftrags waren, stellen keinen Mangel der ausgeführten Werkleistung dar.
- Gleiches gilt für Störungen, die nachweislich auf einem anderen, von der konkret beauftragten Reparatur unabhängigen Fehler beruhen.
- 25 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Verzögerungen
Kann eine Leistung aufgrund eines von Die Cabrio Retter nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere aufgrund behördlicher Maßnahmen, erheblicher Versorgungsstörungen, Naturereignissen oder vergleichbarer Umstände, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
- 26 Verbraucher, Fernabsatz und Widerrufsrecht
- Soweit einem Verbraucher aufgrund der Art des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften belehrt.
- Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit Diagnose- oder Reparaturleistungen begonnen werden, wird hierfür eine gesonderte Erklärung des Verbrauchers eingeholt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
- Die gesetzlichen Bestimmungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
- Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber gesondert zur Verfügung gestellt.
- 27 Einbeziehung der AGB
- Der Auftraggeber erhält vor beziehungsweise bei Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen.
- Bei elektronischer Auftragserteilung können die AGB insbesondere gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag beziehungsweise Auftrag als PDF oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
- Mit seiner Auftragsfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Einbeziehung der ihm zur Verfügung gestellten AGB, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für deren wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
- 28. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen siehe die Datenschutzerklärung.
- 29 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Die Cabrio Retter und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt grundsätzlich unberührt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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